


|
Für im Versicherungsschein bezeichnete selbstgenutzte Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile. §2 Abs. c) ARB AVB ...für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Miet- und Pachtverhältnissen, sonstigen Nutzungsverhältnissen und dinglichen Rechten, die Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile zum Gegenstand haben; ... |