Elke Kraus Damaschkestr. 100 91056 Erlangen mehr...
Schadensersatzrechtsschutz
§2 Abs. a) ARB AVB
....für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen, soweit diese nicht auch auf einer Vertragsverletzung oder einer Verletzung eines dringlichen Rechtes an Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen beruhen; ....